Nachrichten https://www.bogen.de/ News-Feed Stadt BogendeStadt Bogen Fri, 17 May 2024 04:10:46 +0200 Fri, 17 May 2024 04:10:46 +0200 NewsTYPO3news-332 Fri, 24 May 2024 13:12:00 +0200 8. Bogener Rautentage 2024 vom 24.05. bis 26.05.2024 https://www.bogen.de/besondere-attraktionen/bogener-rautentage/ueber-die-bogener-rautentage Ein Mittelalterspektakulum für Groß und Klein! news-333 Thu, 16 May 2024 08:53:32 +0200 Wahl von ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichte https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/wahl-von-ehrenamtlichen-richtern-fuer-die-verwaltungsgerichte-333 Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Straubing-Bogen können sich ab sofort bis spätestens 30.06.2024 bei ihrer Wohnsitzgemeinde melden und mitteilen, dass sie gewillt und in der Lage sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen. Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks des Verwaltungsgerichts Regensburg haben.Zu ehrenamtlichen Richtern können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht berufen werden, ebenso dürfen die vorgeschlagenen nicht Abgeordnete sein, Soldaten, Richter oder Anwälte. Auf der Vorschlagsliste, die vom Landratsamt Straubing-Bogen erstellt wird, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Aus den Vorschlagslisten werden die ehrenamtlichen Richter für 5 Jahre von einem Wahlausschuss gewählt. Ehrenamtliche Richter wirken bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte neben den Berufsrichtern mit und haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter. Bei Interesse, melden Sie sich bitte persönlich bei Frau Kohlhofer, Zimmer 1.09 news-140 Thu, 16 May 2024 07:15:00 +0200 Erste Bürgermeisterin Andrea Probst hält Sprechstunde https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/buergersprechstunde-der-ersten-buergermeisterin-andrea-probst-140 Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 23. Mai 2024 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bogen, Stadtplatz 56, Zimmer 2.11 statt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben hierbei Gelegenheit, ihre Anliegen und Probleme bei der Ersten Bürgermeisterin vorzutragen. Um die Termine koordinieren und vorbereiten zu können, ist es unbedingt erforderlich, sich vorher im Vorzimmer unter Tel. 09422/505-201 oder -202 anzumelden und das Thema bekanntzugeben. news-318 Tue, 30 Apr 2024 16:34:00 +0200 Rautenmagazin aktuell https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/rautenmagazin-aktuell-318 Erfahren Sie vierteljährlich die aktuellen Entwicklungen und Geschehnisse Ihrer Rautenstadt! Aus dem Informationsblatt der Stadt Bogen wurde im Oktober 2020  das Rautenmagazin für die Rautenstadt. Das neue Magazin besticht durch eine moderne Aufmachung mit neuem Layout und professioneller Gestaltung durch Akzidenz-Grafik. Außerdem ist es durch ein neues Tabloid Format (halbes Zeitungsformat) praktischer, leserfreundlicher und handlich geheftet. Mit dem Rautenmagazin möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Geschehnisse in der Stadt auf dem Laufenden halten. Sie erhalten insbesondere Einblicke in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Aber auch Termine und Beiträge über bereits vergangene Veranstaltungen finden hier Raum zur Veröffentlichung. Das Magazin soll Sie ergänzend zu unseren sonstigen Angeboten, wie z. B. unsere Internetseite www.bogen.de informieren. Das Heft wird mit dem Gäuboden Aktuell an alle Haushalte verteilt, oder Sie können es in der Stadt Bogen abholen ! Hier können Sie das Rautenmagazin als ONLINE-Blätterkatalog unter folgendem Link abrufen: Rautenmagazin April 2024   Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Wir sind auch gerne für Anregungen offen.  news-323 Tue, 30 Apr 2024 06:37:00 +0200 Stadtradlen 2024 https://www.bogen.de/wirtschaft-und-bauen/standtmarketing/stadtradeln news-329 Tue, 16 Apr 2024 14:02:00 +0200 Zweifachturnhalle der Mittelschule Bogen gesperrt https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/zweifachturnhalle-der-mittelschule-bogen-gesperrt-329 Aufgrund Prüfungen ist die Zweifachturnhalle an der Herzog-Ludwig-Mittelschule Bogen ab Montag, 17.06.2024 gesperrt. Eine Nutzung ist erst ab Montag, 01.07.2024 wieder möglich. news-287 Thu, 11 Apr 2024 11:18:00 +0200 BRK Blutspendetermin in Bogen https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/brk-blutspendetermine-287 Der nächste Blutspendetermin in Bogen steht fest: 21.05.2024 - 94327 Bogen - Turnhalle Herzog-Ludwig-Mittelschule, Pestalozzistr. 15 - 15:00 - 20:00 Uhr   news-328 Tue, 09 Apr 2024 11:47:12 +0200 Fit mit dem Fahrrad - Das Trainingsprogramm für Rad- und Pedelcfahrer https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/fit-mit-dem-fahrrad-das-trainingsprogramm-fuer-rad-und-pedelcfahrer-328 Kostenloserer Kurs für Pedelec / E-Bike Neueinsteiger: Samstag 13.04.2024 von 13.00 - 17.00 Uhr im Verkehrsgarten in Bogen Pedelec-Fahrer sind bedeutend schneller unterwegs als gewöhnliche Fahrradfahrer. Reichweite und Geschwindigkeit der Radausflüge steigen rapide. Neueinsteiger müssen sich erst an die neuen Gegebenheiten anpassen. Die Gebietsverkehrswacht Bogen bietet daher in Kooperation mit der Polizei Bogen ein Trainingsprogramm für Rad- und Pedelecfahrer/ -innen an. Der Umstieg auf ein Fahrrad mit Elektromotor kann besonders bei Personen, die länger nicht mit dem Fahrrad unterwegs waren, zu Unsicherheiten im Umgang mit den Besonderheiten eines Pedelecs/ E-Bikes führen. Es braucht daher häufig etwas Übung, um das Pedelec sicher zu beherrschen und um Unfällen vorzubeugen. Hier setzt der Kurs an. Unter qualifizierter Anleitung können sie ihre Fahrfertigkeiten auffrischen oder etwa vorhandene Unsicherheiten abgebaut werden. Die vielen Übungen und praxisnahen Tipps tragen zur Selbsteinschätzung des Fahrvermögens bei und helfen dabei, die notwendige Sicherheit zu gewinnen. Der Kurs besteht aus einem Theorieteil, bei dem im Unterrichtsraum die Regelungen der Straßenverkehrsordnung erläutert werden. Jeder kann sich auch mit Fragen und Anregungen einbringen. Im Anschluss werden im Verkehrsgarten, der der Realität im Straßenverkehr nachempfunden ist, Übungen gefahren. Anhand eines Pedelec-Simulators, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Kurses testen, wie plötzlich es zu brenzligen Situationen kommen kann. Der Kurs, der von 13.00 – 17.00 Uhr dauert, findet am Samstag, den 13.4.2024 im Verkehrsgarten in Bogen (Georg-Kerschensteiner-Str. 1, 94327 Bogen) und am Samstag, den 4. 5.2024 im Verkehrsgarten in Haibach (im Schulgelände) statt. Da die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Die Teilnahme ist kostenlos. Das eigene Fahrrad oder Pedelec ist mitzubringen. Die Anmeldung richten Sie bitte an die Gebietsverkehrswacht Bogen e.V., Andrea Schötz, Tel. 0163-7776169 oder per Mail an: verkehrswacht-bogen@t-online.de news-327 Thu, 28 Mar 2024 11:38:01 +0100 Mobile Sammlung gefährlicher Abfälle Sammeltermine https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/mobile-sammlung-gefaehrlicher-abfaelle-sammeltermine-327 Der ZAW wird dieses Jahr wieder Mobile Sammlungen von gefährlichen Abfällen (Sondermüll) durchführen. Diese finden wieder in den jeweiligen Wertstoffhöfen statt. Terminübersicht Information ZAW     news-325 Wed, 27 Mar 2024 13:14:35 +0100 Der Verkehrsgarten (FIZ) startet pünktlich zum Frühjahr 2024 am 02.04.2024 in die neue Saison! https://www.bogen.de/besondere-attraktionen/fit-in-die-zukunft news-324 Tue, 19 Mar 2024 16:19:56 +0100 Bürgerversammlungen https://www.bogen.de/buergerservice-und-politik/veroeffentlichungen/buergerversammlungen news-321 Thu, 07 Mar 2024 14:04:20 +0100 Europawahl 2024 https://www.bogen.de/buergerservice-und-politik/europawahl-2024 news-319 Thu, 15 Feb 2024 11:54:20 +0100 Mikrozensus 2024 https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/mikrozensus-2024-319 Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.   Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.   In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt   Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.  Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.   Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert   Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.   Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.   Weitere Informationen: Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4 Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich: s.bayern.de/storymap-pm news-315 Wed, 17 Jan 2024 11:15:12 +0100 Kinderreisepass wurde abgeschafft https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/kinderreisepass-wurde-abgeschafft-315 Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen beträgt. Bitte beachten Sie dies bei geplanten Auslandsreisen. Kosten der Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre): Reisepass: 37,50 Euro Personalausweis: 22,80 Euro Die Fingerabdrücke sind beim Personalausweis sowie beim Reisepass ab 6 Jahren Pflicht. Weitere Informationen zum „Aus für Kinderreisepass: Was Eltern jetzt wissen müssen“ finden Sie unter folgenden Link: https://www.br.de/nachrichten/wissen/aus-fuer-kinderreisepass-was-braucht-es-fuers-reisen-mit-kind,U0yZsRG news-313 Fri, 12 Jan 2024 10:25:24 +0100 Containerstellplätze https://www.bogen.de/buergerservice-und-politik/ver-und-entsorgung/containerstandorte news-308 Thu, 21 Dec 2023 16:39:43 +0100 Die nächsten Bayerischen Energietage sind vom 21. bis 29. September geplant https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/die-naechsten-bayerischen-energietage-sind-vom-21-bis-29-september-geplant-308 Energiewende. Hier. Jetzt Sie sind neugierig geworden? Das Wichtigste zu den Bayerischen Energietagen finden Sie im angehängten Informationsblatt. Weitere Informationen finden Sie zeitnah auf der Internetseite: www.energietage.bayern news-284 Fri, 28 Apr 2023 08:54:56 +0200 BogenApp https://www.bogen.de/buergerservice-und-politik/default-c825b399bc news-283 Fri, 14 Apr 2023 12:12:30 +0200 Notfallmappe https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/notfallmappe-283 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, jeder von uns kann unverhofft infolge einer Krankheit, eines Unfalles oder im Alter auf Hilfe angewiesen sein. Gerne stellen wir Ihnen seitens der Stadt Bogen die Notfallmappe kostenlos zur Abholung im Rathaus zur Verfügung, damit Sie im Notfall besser vorbereitet sind. In der Mappe finden Sie Vordrucke, in denen Sie Adressen Ihrer Ärzte, Versicherungen, Banken etc. eintragen können. Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung sowie eine Checkliste für eine Krankenhauseinweisung und einen Todesfall sind hier ebenfalls enthalten. Es soll Ihnen im Notfall ein gutes Gefühl geben, wichtige Dinge bestens geregelt zu haben. Daher machen Sie bitte von diesem Angebot Gebrauch. Überprüfen Sie regelmäßig die Einträge und bewahren Sie die Notfallmappe an einem für Sie und Ihren Angehörigen bekannten Ort auf. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit und dass Ihre persönliche Notfallmappe noch lange nicht zum Einsatz kommt. Mit den besten Grüßen Andrea Probst Erste Bürgermeisterin news-279 Tue, 04 Apr 2023 15:56:51 +0200 Pauschalvertrag mit der GEMA https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/pauschalvertrag-mit-der-gema-279 Pauschalvertrag mit der GEMA – aktuelle Informationen – Heute habe ich den Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft. Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle bayerischen Vereine ab. Damit sorgen wir für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern. Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:  - Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen. -Umfasst sind: o Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik o Im Innen- und Außenbereich o Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm -Die Veranstaltungen müssen: o Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und o Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein -Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.  - Die Vereine müssen lediglich: o eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind, o sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen. o Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden. - Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal - Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. So können wir eine echte Entlastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreichen.  - Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.  - Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern  - Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine. - Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle Vereine Bayerns ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen.  - Die Verhandlungen haben gezeigt: Niemand geht leer aus! Jeder bayerische Verein profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss!  - Wir werden prüfen, ob wir den Vertrag perspektivisch erweitern können. Hierzu werden wir Gespräche mit der GEMA führen. Unser Ziel ist es, dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen Verbände in den bayerischen Vertrag integriert werden. news-273 Wed, 15 Feb 2023 20:59:00 +0100 Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei https://www.bogen.de/communice-news/news/artikel/leitfaden-fuer-vereinsfeiern-der-bayerischen-staatskanzlei-273 Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenamtliche, das ehrenamtliche Engagement und die Mitarbeit in Vereinen sind in Bayern Tradition und Ausdruck unserer Lebensphilosophie. Fast jeder Zweite in Bayern engagiert sich ehrenamtlich und ist aktiv in der Vereinsarbeit. So entstehen unser einmaliges bayerisches Lebensgefühl und die Lebensqualität, für die wir in der ganzen Welt bekannt sind! Feiern verbindet und ist die Krönung des gemeinsamen Engagements. Und wir freuen uns, wenn die lang vermissten Feste nach der Pandemie – wenn auch vielleicht noch mit Einschränkungen – wieder stattfinden können. Gerade Feuerwehr-, Schützen-, Burschenvereins- und Sportfeste, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeiern und unzählige andere Feierlichkeiten gehören zur Stärkung des Zusammenhalts und des Gemeinschaftsgefühls dazu. Diese Feste bedürfen der Planung und müssen die Belange von Sicherheit, Schutz der Anwohner und der Umwelt beachten. Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen vor einer Veranstaltung soll den Verein jedoch nicht überfordern! Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher die Vereine bei der Ausrichtung von Brauchtums- und Vereinsfeiern mit diesem, nun aufgrund der großen Nachfrage bereits in 3. Auflage vorliegenden Leitfaden. Die Kapitel wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Neue relevante Themenfelder u. a. zur Datenschutz-Grundverordnung, wurden aufgenommen. - Auch weiterhin hilft das „Sorgentelefon Ehrenamt“ bei konkreten Fragen bei der Durchführung von Vereinsfeiern weiter. Und wie bisher stehen die Beschäftigten des Freistaats und der Kommunen gerne bereit, Sie im Vorfeld einer Feier hinsichtlich der maßgeblichen Vorschriften zu beraten. Wir wünschen allen Vereinen und Ehrenamtlichen viel Erfolg und gutes Gelingen ihrer nächsten Feier! Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei.