Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.
Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht im Regelfall nicht.
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist in diesem Sinne gesichert, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsnahme oder der Fertigstellung des Bauwerks gerechnet werden kann.
Für die Herstellung der Erschließung sind Beiträge an die Gemeinde bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.
Neben den Verkehrswegen können im Rahmen der Erschließung Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser, Kanal) anfallen. Hierbei ist zwischen dem Beitrag für die Neuerstellung der Anlage (Herstellungsbeitrag), dem Beitrag für die Verbesserung einer bestehenden Anlage (Verbesserungsbeitrag) und dem Beitrag für die Erneuerung einer bestehenden Anlage (Erneuerungsbeitrag) zu entscheiden. Grundlage für die Beiträge zu leitungsgebundenen Einrichtungen sind Beitragskalkulationen und die Einbindung der Kalkulationsergebnisse in die Satzungen der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
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Stadtplatz 56
94327 Bogen
- 09422 505 - 182
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Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Damit Ihre Anliegen zügig bearbeitet werden können, bitten wir um eine Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.Besucherparkplätze sind am Stadtplatz (mit Parkscheibe max. 2 Stunden) sowie am Rathaus vorhanden.
- barrierefrei
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Die hier angegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen der einzelnen MitarbeiterInnen der Stadt Bogen sind nicht für eMails mit digitaler Signatur vorbereitet.
Wenn Sie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen mit der Stadt Bogen kommunizieren möchten, senden Sie dafür eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle(at)bogen.de
Techn. Bau- und Gebäudemanagement
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Ansprechpartner
Krammer, Richard
Bauingenieur
Stadtbaumeister
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Hoffmann, Patrick
Bautechniker
Tech. Bau- und Gebäudemanagement (Tiefbau)
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