Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Leitung Fachbereich II - Finanzverwaltung
Stadt Bogen - Rathaus
Stadtplatz 56
94327 Bogen
- 09422 505 - 182
- info@bogen.de
- www.bogen.de
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Damit Ihre Anliegen zügig bearbeitet werden können, bitten wir um eine Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.Besucherparkplätze sind am Stadtplatz (mit Parkscheibe max. 2 Stunden) sowie am Rathaus vorhanden.
- barrierefrei
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Die hier angegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen der einzelnen MitarbeiterInnen der Stadt Bogen sind nicht für eMails mit digitaler Signatur vorbereitet.
Wenn Sie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen mit der Stadt Bogen kommunizieren möchten, senden Sie dafür eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle(at)bogen.de
Ansprechpartner
Kellner, Richard
Verwaltungsfachwirt
Stadtkämmerer
- 09422 505 - 220
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.03