Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Paukner, Christoph
Verwaltungsamtsrat
Geschäftsleitender Beamter
- 09422 505 - 200
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11