Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bogen)
Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste für ein gemeindliches Baugrundstück
Sie können die Aufnahme in die Bewerberliste für ein gemeindliches Baugrundstück online beantragen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bogen/aufnahme-in-die-bewerberliste-fuer-ein-gemeindliches-baugrundstueck/
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Kellner, Richard
Verwaltungsfachwirt
Stadtkämmerer
- 09422 505 - 220
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.03
Paukner, Christoph
Verwaltungsamtsrat
Geschäftsleitender Beamter
- 09422 505 - 200
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11
Schrödinger, Daniela
Verwaltungsangestellte
Finanzverwaltung
- 09422 505 - 221
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.05