Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

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Ansprechpartner

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Krammer, Richard

Bauingenieur

Stadtbaumeister

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  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.01
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