Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

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Ansprechpartner

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Kapfelsperger, Renate

Verwaltungshauptsekretärin

Steueramt und Liegenschaftsverwaltung

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