Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Paukner, Christoph
Verwaltungsamtsrat
Geschäftsleitender Beamter
- 09422 505 - 200
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11