Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Farnhammer, Martin

Verwaltungsinspektor

Standesamt, Renten und Soziales

  • 09422 505 - 116
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.08

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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Kerbl, Beate

Verwaltungsfachangestellte

Standesamt

  • 09422 505 - 104
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.10

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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