Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Gietl, Stefanie

Verwaltungsfachkraft

Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

  • 09422 505 - 105
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

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