Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Farnhammer, Martin

Verwaltungsinspektor

Standesamt, Renten und Soziales

  • 09422 505 - 116
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.08

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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Kerbl, Beate

Verwaltungsfachangestellte

Standesamt

  • 09422 505 - 104
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.10

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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