Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Nowatzek-Menacher, Kathleen

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt

  • 09422 505 - 111
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07
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Fomenko, Kristina

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt

  • 09422 505 - 107
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07
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Kohlhofer, Petra

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt und Wahlamt

  • 09422 505 - 102
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.09
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