Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Farnhammer, Martin

Verwaltungsinspektor

Standesamt, Renten und Soziales

  • 09422 505 - 116
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.08

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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Kerbl, Beate

Verwaltungsfachangestellte

Standesamt

  • 09422 505 - 104
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.10

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.

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