Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bogen)
Gewerbeummeldung Online
Sie können ein Gewerbe online ummelden.
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbeummeldung-sem/index?caller=bpmnrtiolcgi2dszrxgrtgimjvgg5ypvnknz2dzf35nxugc3t5ekgpgaz2j7ri7tnd35b6hgyuvkqtgn3f27parbvixqfevrzxndjqzhqhndzlhzk3p36ododqyejltnmckvgyrjfhdup2hxk27wwfiylwbk5dxkvvzvuq4uno7tyf3npyq2xobgo6uidsmgl2qee5dmmyule2y888
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Wagner, Sandra
Verwaltungsangestellte
Passamt, Gewerbeamt
- 09422 505 - 103
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Gietl, Stefanie
Verwaltungsfachkraft
Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
- 09422 505 - 105
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.