Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.
Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.
Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
- Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
- Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.
Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!
Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Stadt Bogen - Rathaus
Stadtplatz 56
94327 Bogen
- 09422 505 - 182
- info@bogen.de
- www.bogen.de
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Damit Ihre Anliegen zügig bearbeitet werden können, bitten wir um eine Terminvereinbarung beim zuständigen Sachbearbeiter. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.Besucherparkplätze sind am Stadtplatz (mit Parkscheibe max. 2 Stunden) sowie am Rathaus vorhanden.
- barrierefrei
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Die hier angegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen der einzelnen MitarbeiterInnen der Stadt Bogen sind nicht für eMails mit digitaler Signatur vorbereitet.
Wenn Sie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen mit der Stadt Bogen kommunizieren möchten, senden Sie dafür eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle(at)bogen.de
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Ansprechpartner
Kapfelsperger, Renate
Verwaltungshauptsekretärin
Steueramt und Liegenschaftsverwaltung
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- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.09