Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Paukner, Christoph

Verwaltungsamtsrat

Geschäftsleitender Beamter

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  • Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11
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