Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bogen)
Antrag auf Hallennutzung
Sie können die Nutzung einer kommunalen Halle als Veranstaltungsort für Veranstaltungen wie Konzerte, Kongresse etc. online beantragen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bogen/antrag-auf-hallennutzung/
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Hartmannsgruber, Milena
Verwaltungsangestellte
Leitung Stadtmarketing
- 09422 505 - 109
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.10
Wischnewski, Tatjana
Verwaltungsangestellte
Stadtmarketing
- 09422 505 - 108
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.10