Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Paukner, Christoph
Verwaltungsamtsrat
Geschäftsleitender Beamter
- 09422 505 - 200
- 09422 505 - 182
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- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11
Schudey, Daniela
Verwaltungsbetriebswirtin
Werkleiterin Eigenbetrieb
- 09422 505 - 241
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.07