Briefwahl zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Sie sind bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 verhindert und können nicht an der Abstimmung Teilnehmen? Dann nehmen Sie doch einfach per Briefwahl an der Landtags- und Bezirkswahl teil.
Wahlscheine können bis Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr (online nur bis 01.10.2023) beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten.
Ein Wahlschein kann schriftlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder auf andere Weise postalisch, über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bogen/bsp_ewo_briefwahl/#/) sowie per Smartphone mittels auf der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem elektronischen Zugang beantragt werden. Die Person des Antragstellers ist dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann durch das Wahlamt postalisch verschickt.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlamt der Stadt Bogen, Rathaus (barrierefreier Eingang vorhanden) beantragt und abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Eine Wahlkabine und eine verschlossene Wahlurne stehen hier zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht nötig.
Eine Beantragung per SMS oder eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine gesonderte schriftliche Vollmacht.
Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die ausgefüllten Wahlbriefe kann der Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder unentgeltlich (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag) auf dem Postweg, persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Bogen am Haupteingang zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 08.10.2023, 18.00 Uhr eingegangen sein.
Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und Verwendung der Briefwahlunterlagen können Sie dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Merkblatt entnehmen.