Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei

    Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenamtliche,

    das ehrenamtliche Engagement und die Mitarbeit in Vereinen sind in Bayern Tradition und Ausdruck unserer Lebensphilosophie. Fast jeder Zweite in Bayern engagiert sich ehrenamtlich und ist aktiv in der Vereinsarbeit. So entstehen unser einmaliges bayerisches Lebensgefühl und die Lebensqualität, für die wir in der ganzen Welt bekannt sind! Feiern verbindet und ist die Krönung des gemeinsamen Engagements. Und wir freuen uns, wenn die lang vermissten Feste nach der Pandemie – wenn auch vielleicht noch mit Einschränkungen – wieder stattfinden können. Gerade Feuerwehr-, Schützen-, Burschenvereins- und Sportfeste, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeiern und unzählige andere Feierlichkeiten gehören zur Stärkung des Zusammenhalts und des Gemeinschaftsgefühls dazu. Diese Feste bedürfen der Planung und müssen die Belange von Sicherheit, Schutz der Anwohner und der Umwelt beachten. Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen vor einer Veranstaltung soll den Verein jedoch nicht überfordern! Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher die Vereine bei der Ausrichtung von Brauchtums- und Vereinsfeiern mit diesem, nun aufgrund der großen Nachfrage bereits in 3. Auflage vorliegenden Leitfaden. Die Kapitel wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Neue relevante Themenfelder u. a. zur Datenschutz-Grundverordnung, wurden aufgenommen. - Auch weiterhin hilft das „Sorgentelefon Ehrenamt“ bei konkreten Fragen bei der Durchführung von Vereinsfeiern weiter. Und wie bisher stehen die Beschäftigten des Freistaats und der Kommunen gerne bereit, Sie im Vorfeld einer Feier hinsichtlich der maßgeblichen Vorschriften zu beraten.
    Wir wünschen allen Vereinen und Ehrenamtlichen viel Erfolg und gutes Gelingen ihrer nächsten Feier!

    Hier finden Sie den aktuellen Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei.

    Alle Nachrichten