Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen

Gegen Bescheide der Stadt Bogen kann (im fakultativen Widerspruchsverfahren) innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben werden.

Für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs ist jede Behörde in Bayern verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen. Dies regelt das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG).

Die Stadt Bogen kommt dieser Verpflichtung durch das Bereithalten eines E-Mail-Postfachs nach, über das sie auch mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene elektronische Dokumente bzw. Nachrichten empfangen kann.

Wenn Sie elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt Bogen einlegen wollen, senden Sie dafür eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle(at)bogen.de.

Bitte geben Sie in jedem Fall ein vorhandenes Aktenzeichen oder einen sich aus dem Bescheid ergebenden Betreff an. Dies erleichtert uns die Zuordnung. Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail nicht zugelassen ist und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet.

Sollten Sie direkt Klage erheben wollen, beachten Sie die Informationen der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadt Bogen

Weitere Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Die Stadt Bogen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Widersprüche können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: poststelle(at)bogen.de

Das Zertifikat für den Versand verschlüsselter E-Mails  finden Sie unter https://www.d-trust.net/internet/content/abfrage.html.
Tragen Sie in das Feld E-Mail die Adresse poststelle(at)bogen.de als Suchbegriff ein.

Für die elektronische Kommunikation per E- Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: poststelle(at)bogen.de.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • *.docx, *.doc, *.xls, *.xlsx, *.mdb, *.ppt (Microsoft Office)
  • *.pdf (Adobe Reader)
  • *.zip (gepackte Dateien)
  • *.dwg, *.dxf (AutoCAD)
  • *.jpg, *.gif, *.png, *.psd, *.tif (Bildformate)
  • *.txt, *.rtf (Textformate)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden.Darüber hinaus wird der Anhang bestimmter Dateiformate aus Sicherheitsgründen automatisch geblockt, d.h. betroffene Mails werden zum Schutz des lokalen Netzwerks nicht an den Empfänger geleitet. Dies erfolgt automatisiert durch Einsatz eines zentralen Virenschutzprogramms und eines Email-Spamfilters.

Die Stadt Bogen verfügt über eine qualifizierte Signatur für den Versand von eMails über die Adresse poststelle(at)bogen.de. Dadurch ist die Authentizität des Absenders sichergestellt.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Bogen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger oder automatisiert durch unseren Server darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Im Falle von echten Spammails wird der Absender selbstverständlich nicht über die abgewiesene Mail benachrichtigt. Sollte Ihre Mail für längere Zeit unbeantwortet bleiben, so wurde sie vermutlich fälschlicherweise ausgefiltert. In diesem Falle bitten wir Sie um telefonische Rückmeldung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.