Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Landtagswahl:

Was wird bei der Landtagswahl gewählt?

Bayern ist ein Freistaat. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, nach welchen Gesetzen sie leben. Sie wählen Volksvertreter, die für sie Gesetze beschließen – die Abgeordneten im Bayerischen Landtag.

Stimmberechtigte und Stimmabgabe:
Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes (LWG):

  • Alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Bezirk ihren einzigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz haben, oder sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten
  • Nach Art. 2 LWG – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind und
  • In ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder
  • Einen Wahlschein gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BezWG i. V. m. Art. 3 LWG besitzt.

Ist man in ein Wählerverzeichnis eingetragen, kann man seine Stimmen nur im entsprechenden Stimmbezirk eines Stimmkreises abgeben. Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann per Briefwahl oder in einem beliebigen Stimmbezirk des Stimmkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt wurde, wählen. Zuständig für die Erteilung der Wahlscheine ist die Gemeinde bzw. Stadt, in deren Wählerverzeichnis die stimmberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.

Hier finden Sie die Ergebnisse

Bezirkswahl:

Bayern ist in sieben Bezirke (gebietsgleich mit den Regierungsbezirken) aufgeteilt. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene. Die Bezirke erfüllen Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag.
Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt mi Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzverteilung bei der Bezirkswahl keine 5-%-Sperrklausel.

Stimmberechtigte und Stimmabgabe:
Bei den Wahlen der Bezirkstage sind laut Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i. V. m. Art. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG)

  • Alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Bezirk ihren einzigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz haben
  • Nach Art. 2 LWG – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind und
  • In ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder
  • Einen Wahlschein gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BezWG i. V. m. Art. 3 LWG besitzt.

Ist man in ein Wählerverzeichnis eingetragen, kann man seine Stimmen nur im entsprechenden Stimmbezirk eines Stimmkreises abgeben. Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann per Briefwahl oder in einem beliebigen Stimmbezirk des Stimmkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt wurde, wählen. Zuständig für die Erteilung der Wahlscheine ist die Gemeinde bzw. Stadt, in deren Wählerverzeichnis die stimmberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.

Hier finden Sie die Ergebnisse

Im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.23 weist die Stadt Bogen darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt persönliche Daten der Einwohner mit Ausnahme der Geburtstage an die Parteien und Wählergruppen weitergeben darf. Jede hat das Recht, der Weitergabe der persönlichen Daten zu widersprechen. Wer bereits früher Widerspruch gegen die Weitergabe eingelegt hat, bracht nicht nochmals zu widersprechen.
Wahlberechtigte, die vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können sich dazu mit dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten in Verbindung setzen.

Wie sich bei den letzten Wahlen gezeigt hat, nimmt der Trend zur Briefwahl immer mehr zu. Dies ist ein großer Aufwand für die Verwaltung. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um Verständnis gebeten, dass es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen teilweise zu Wartezeiten kommen kann. Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes und des Bürgerservicebüros Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief entgegen. Die ausgestellten Briefwahlunterlagen können dann ab dem nächsten Tag dort wieder abgeholt werden. Wird für eine andere Person Briefwahl beantragt bzw. die Briefwahlunterlagen abgeholt, bitte die Vollmacht auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vollständig ausfüllen und unterschreiben. Zur persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht zwingend erforderlich. Die Beantragung muss trotzdem schriftlich erfolgen.

Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch online möglich!

Briefwahlunterlagen können nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefs auch online unter:
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bogen/bsp_ewo_briefwahl bis 01.10.2023 beantragt werden.

Erstmals hat die kommunale Jugendarbeit von Stadt und Landkreis eine Ausstellung zur Landtagswahl konzipiert und mit Steckbriefen der Landtagdirektkandidaten ergänzt. Die Ausstellung soll die Bedeutung von Wahlen in der Demokratie aufzeigen. Auf insgesamt 10 Plakaten werden die wichtigsten Informationen zur Wahl gezeigt und sollen junge Menschen anregen, sich mit dem demokratischen Element der Wahl auseinanderzusetzen und an der Wahl aktiv teilzunehmen.

„Die Bedeutung von Wahlen in der Demokratie – das soll die Ausstellung zur bayerischen Landtagswahl verdeutlichen. Die Ausstellung ist an Erstwählerinnen und Erstwähler sowie Jugendliche gerichtet und wurde von der kommunalen Jugendarbeit von Stadt und Landkreis konzipiert.

Die Ausstellung solle den Jugendlichen das Thema Wahlen rechtzeitig vor der Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober näherbringen. Hintergründe und Kandidaten werden vorgestellt.“

Gerade Erstwähler und junge Erwachsene sind bei der Wahlbeteiligung gegenüber den anderen Altersgruppen unterrepräsentiert. Dies liegt unter anderem auch an fehlenden Informationen über das zu wählende Gremium oder an ungenügender Aufklärung über den Wahlvorgang selbst.

Bürgerinnen und Bürger können sich hier über die Landtagswahl informieren.

Auch in einem PDF mit den Steckbriefen der Direktkandidaten können Sie sich zur Wahl informieren.

 

Zur Wahlbekanntmachung bzgl. der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 galngen Sie beim Klick hier