Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Hartmannsgruber, Milena

Verwaltungsangestellte

Leitung Stadtmarketing

  • 09422 505 - 109
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.10
Alle Leistungen