Umzug

Sie sind umgezogen, was gibt es nun zu tun? Hier haben wir Ihn die wichtigsten Punke zusammengestellt.

  1. Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde
    Die Meldung muß bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde/Stadtverwaltung) vorgenommen werden. Erfolgt ein Umzug innerhalb einer Stadt (Gemeinde), genügt eine Ummeldung. Die Meldefrist beträgt für die An- und Ummeldung 2 Wochen. Die Ausweise müssen geändert werden. (Personalausweis, Reisepaß)
  2. Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas- und Fernheizung) verständigen
    Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen lassen.
  3. Kraftfahrzeug ummelden
    Erfolgt Umzug innerhalb eines Stadt- oder Landkreises: Fahrzeug bei bisheriger Zulassungsstelle nur ummelden. Personalausweis mit neuer Adresse sowie Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Andernfalls muß das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorlegen und Kfz-Steuer für mindestens 3 Monate bezahlen. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Abmeldung auf einen anderen Fahrzeughalter zurückerstattet.
  4. Versicherungen in Kenntnis setzen
    Adressenänderungen am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsschein-Nummer anzeigen.
  5. Beim Postamt Nachsendeantrag stellen
    Dieser sollte vor dem 1. Nachsendetag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen.
  6. Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle sowie Zeitungen und Zeitschriften verständigen
    Die Adresse der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet:
    Gebühreneinzugszentrale, 50656 Köln
    Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften: "Antrag auf Anschriftenänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen. Frist: 1 Woche vor dem Umzug.
    Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden!
  7. Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliches Benachrichtigen
    Adressenänderungen grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: Evtl. Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.
  8. Fernmeldeamt rechtzeitig informieren
    Telefonanschluß in der alten Wohnung schriftlich kündigen. Bei dieser Gelegenheit dem Fernmeldeamt mitteilen:
    1. ob Wohnungsnachfolger Anschluß übernehmen will
    2. ob in der neuen Wohnung (genaue Adresse angeben) ein Telefonanschluß gewünscht wird.
  9. Kinder von der Schule rechtzeitig abmelden
    Erkundigungen einziehen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt.
  10. Kindergeld evtl. beim Arbeitsamt abmelden und beim neuen Arbeitsamt anmelden
  11. Kaminkehrer und Müllabfuhr benachrichtigen
    (gilt besonders für Siedler, Eigenheimer und Besitzer von Einfamilienhäuser).
  12. Regelmäßige Lieferungen abbestellen
    (z.B. Getränke, Bücher, Schallplatten usw.)
  13. Geld und Schlüssel gut aufbewahren
    Geld während des Umzugs besonders sicher verwahren, möglichst im persönlichen Gepäck, das man nicht aus der Hand gibt. Schlüssel von Schränken, Schubladen, Koffern und Kassetten mit Anhängern kennzeichnen. Am besten in einem festen Umschlag aufbewahren.
  14. Eigentum Mülltonne, Biotonne beim Zweckverband beantragen.