Allgemeine Infos

Erfahren Sie hier alles rund um das Thema Breitbandausbau in der Stadt Bogen.

Veröffentlichung Markterkundung Gigabit-Richtlinie Bund

Die Stadt Bogen fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Darstellung der IST-Versorgung auf. Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Stadt über den Stand der Planungen informieren sollen. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Telekommunikationsunternehmen (TKU), die im Markterkundungsgebiet eine Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur zur Versorgung von Endkunden betreiben oder die Errichtung einer solchen innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Für die Teilnahme am MEV ist zwingend die Registrierung des TKUs im Internet-Portal des „Projektträger PWC“ erforderlich. Telekommunikationsunternehmen können die Adressdatendatei und die Anleitung zum MEV nach Einloggen mit den spezifischen Zugangsdaten downloaden:

http://breitband.hpe-planung.de/gigabit-bund_bogen/

Breitbandausbau – Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.

Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Stadt Bogen will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten: http://breitband.hpe-planung.de/baygibitr-bogen/

bereits abgeschlossene Förderverfahren

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken”). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Stadt Bogen führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)” in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

  • Bekanntmachung Breitbandausbau
  • Übersichtskarte der vorläufigen Erschließungsgebiete


Die Stadt Bogen hat vom 09.11.2015 bis 11.12.2015 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

  • Ergebnis der Markterkundung

Das Auswahlverfahren wird aufgrund erforderlicher Änderungen des Erschließungsgebietes aufgehoben. Das neue Auswahlverfahren wird in Kürze gestartet.
(Eintragungsdatum: 23.03.2016)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Stadt Bogen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)” in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

  • Bekanntmachung Auswahlverfahren
  • Übersichtskarte mit dem Festgelegten Erschließungsgebieten (einschließlich der gemeindeeigenen Leerrohre)
  • Übersichtskarte Degernbach
  • Übersichtskarte Pfelling
  • Adressenliste mit den FTTB/H-Anschlusspunkten
  • Anlage zum Hauptangebot


Die Stadt Bogen hat vom 25.03.2016 bis 06.05.2016 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

  • Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Stellungnahme der Stadt Bogen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:

  • Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

Die Stadt Bogen hat am 23.07.2017 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern erhalten.

Das schnelle Internet in den Ausbaugebieten in Bogen kann bis auf wenige Standorte ab dem 2.11.2018 laut Telekom Technik Deutschland gebucht werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Provider (Anbieter), ob dieser Ihnen das schnelle Internet anbieten kann.

Ansprechpartner

Stadt Bogen - Rathaus

Stadtplatz 56
94327 Bogen

  • Tel. 09422/505 - 0
  • Fax. 09422 505 - 182
  • info(at)bogen.de
  • www.bogen.de
  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

  • Besucherparkplätze sind am Stadtplatz (mit Parkscheibe max. 2 Stunden) sowie am Rathaus vorhanden.