Kommunalwahl 2020

Am Sonntag, 15.03.2020 findet die Kommunalwahl (Erster Bürgermeister und Stadtrat) in Bogen statt. Darüber hinaus wird auch der Kreistag sowie der Landrat des Landkreises Straubing-Bogen gewählt.

In der Stadt Bogen werden neben dem Ersten Bürgermeister 24 Stadtratsmitglieder gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder orientiert sich an der Einwohnerzahl. In Kommunen mit mehr als 10.000 bis zu 20.000 Einwohnern werden 24 Stadtratsmitglieder gewählt.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 wird jedem Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € ausbezahlt. Für den Fall einer Stichwahl am 29.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € zuerkannt.

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie im Bayernportal sowie im Internetauftritt des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Auf dieser Seite informiert das Wahlamt der Stadt Bogen über Mitteilungen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl in der Stadt Bogen.

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in Bogen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie sich bei den letzten Wahlen gezeigt hat, nimmt der Trend zur Briefwahl immer mehr zu.

Dies ist ein enormer Mehraufwand für die Verwaltung. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um Verständnis gebeten, dass es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen teilweise zu Wartezeiten kommen kann. Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes und des Bürgerservicebüros Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief entgegen. Die ausgestellten Briefwahlunterlagen können dann ab dem nächsten Tag dort auch wieder abgeholt werden.

Wird für eine andere Person Briefwahl beantragt bzw. die Briefwahlunterlagen abgeholt, bitte die Vollmacht auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vollständig ausfüllen und unterschreiben. Zur persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht zwingend erforderlich. Die Beantragung muss trotzdem schriftlich erfolgen.

  • Auf dem Stimmzettel zur Wahl des Ersten Bürgermeisters haben Sie eine Stimme.
  • Auf dem Stimmzettel zur Wahl des Stadtrats haben Sie 24 Stimmen.
  • Auf dem Stimmzettel zur Wahl des Landrats haben Sie eine Stimme.
  • Auf dem Stimmzettel zur Wahl des Kreistags haben Sie 60 Stimmen.

Bei der Stimmvergabe haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

Panaschieren ermöglicht es den Wählern, auch Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme.

Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

Wahllokal 1

Grundschule Bogen, Pilgerweg 2 barrierefrei
Wahllokal 2 Berufsschule Bogen I. G.-Kerschensteiner-Str. 1 barrierefrei
Wahllokal 3 Mittelschule Bogen, Pestalozzistr. 15 barrierefrei
Wahllokal 4 Berufsschule Bogen I G.-Kerschensteiner-Str. 1 barrierefrei
Wahllokal 5 Haus der Begegnung – Bahnhofstr. 3 barrierefrei
Wahllokal 6 Pfarrheim Bogenberg, Bogenberg 11 barrierefrei
Wahllokal 7 Kindergarten Furth I, Kellerweg 32 barrierefrei
Wahllokal 8 Kindergarten Furth II, Kellerweg 32 barrierefrei
Wahllokal 9 Schule Degernbach I, Degernbach 15 barrierefrei
Wahllokal 10 Schule Degernbach II, Degernbach 15 barrierefrei
Wahllokal 11 Kindergarten Furth III, Kellerweg 32 barrierefrei
Wahllokal 12 Gasthaus Pletl, Pfelling 14 barrierefrei
     

A c h t u n g!!!  Ä n d e r u n g im Ortsteil Oberalteich !!!

Der alljährliche Heimat- und Klostermarkt findet zeitgleich mit der Kommunalwahl am 15.03.2020 statt. Leider stehen uns deshalb die Wahllokale in der Grundschule Oberalteich sowie im Kulturforum Oberalteich   n i c h t !!!  zur Verfügung.

Diese 3 Wahllokale werden in den Kindergarten Furth verlegt

Im Zusammenhang mit den Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15.03.2020 weist die Stadt Bogen darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt persönliche Daten der Einwohner mit Ausnahme der Geburtstage an die Parteien und Wählergruppen weitergeben darf. Jeder hat jedoch das Recht, der Weitergabe der persönlichen Daten zu widersprechen. Wer bereits früher Widerspruch gegen die Weitergabe eingelegt hat, braucht nicht nochmals zu widersprechen.

Wahlberechtigte, die vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können sich dazu mit dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten in Verbindung setzen.

Die interaktiven Probestimmzettel zur Stadtratswahl und zur Kreistagswahl sind online!

Die Probestimmzettel sind über die Homepage der Stadt Bogen (https://www.bogen.de/buergerservice-und-politik/wahlen-und-entscheide/kommunalwahl-2020) bzw. des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de) zu erreichen.

Der interaktive Probestimmzettel zur Stadtratswahl ist über einen Direktlink erreichbar. Klicken Sie bitte hier.

Der interaktive Probestimmzettel zur Kreistagswahl ist über einen Direktlink erreichbar. Klicken Sie bitte hier.

Egal ob am heimischen PC, am Smartphone oder Tablett, jeder kann kumulieren, panaschieren etc. und sieht sofort, ob der Stimmzettel (noch) gültig ist bzw. wann er ungültig wird.

Selbstverständlich werden keine Abstimmungen gespeichert und keine Stimmen gezählt.

Aus Infektionsschutzrechtlichen Gründen wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration verfügt, dass die am 29.03.2020 stattfindenden Stichwahlen ausschließlich als Briefwahlen durchzuführen sind. Da keiner der Bewerber um das Amt des Ersten Bürgermeisters mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt hatte, findet am Sonntag, 29.03.2020 eine Bürgermeister-Stichwahl statt.

In der Stadt Bogen findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten

  • Porbst, Andrea (CSU)
  • Kietzke, Ralf (FDP/FWG)

am 29.03.2020 statt.

Die ertsen Briefwahlunterlagen wurden bereits am gestrigen Mittwoch bei der Post aufgegeben. Alle Stimmberechtigten erhalten für die kommende Stichwahl am 29.03.2020 automatisch Briefwahlunterlagen (auch ohne Antrag!). Eine Antragstellung ist damit entbehrlich.

Eine Urnenwahl wird daher am 29.03.2020 nicht stattfinden.

Ergebnisse Kommunalwahl 2020

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 übersichtlich zusammengetragen. Klicken Sie einfach hier.

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 15.03.2020

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Bügermeister-Stichwahl am 29.03.2020

 

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