Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Kerbl, Beate

Verwaltungsfachangestellte

Standesamt

  • 09422 505 - 104
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.10

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

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Farnhammer, Martin

Verwaltungsinspektor

Standesamt, Renten und Soziales

  • 09422 505 - 116
  • 09422 505 - 180
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.08

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

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