Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bogen)
Gewerbeabmeldung Online
Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbeabmeldung-sem/index?caller=bpmq2tanrqgmzdembzgy3wcmrtmep4ccavi422yrjtde5wdropo3dz4ftz32vmoc3zxxhonwcsv4ox6u2lwe2gabejk73p34gorfdfk74hnqwxmtyiwpimolglhv3hedo7mssi5bwlmxicmyd7r34dbdwpgd4mqbko63g5vtxk5p5geivh4vrxvfqwiuaf5iv5atzhqebwu2mti888
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Wagner, Sandra
Verwaltungsangestellte
Passamt, Gewerbeamt
- 09422 505 - 103
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.