Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Paukner, Christoph

Verwaltungsamtsrat

Geschäftsleitender Beamter

  • 09422 505 - 200
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11
Alle Leistungen