Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Beschreibung
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.07