Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.
Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.
- Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
- Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
keine
Der Aufkleber mit Brailleschrift wird im Rahmen der persönlichen Beantragung eines Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das Dokument aufgebracht.
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Dervishi, Sabine
Verwaltungsangestellte
Passamt
- 09422/505-106
- 09422/505-182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.
Gietl, Stefanie
Verwaltungsfachkraft
Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
- 09422 505 - 105
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Wagner, Sandra
Verwaltungsangestellte
Passamt, Gewerbeamt
- 09422 505 - 103
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt. Ohne Terminvereinbarung ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.